Handy in der Schule
Vorüberlegungen
Ein generelles Handyverbot ist unverhältnismäßig und lässt sich nicht
durchsetzen;
ein gesetzliches Handyverbot im niedersächsischen Schulgesetz gibt es
nicht.
Allgemeine Regelungen:
Das mitgebrachte Handy muss während des Unterrichts und in den kurzen
Pausen ausgeschaltet sein, verstößt ein Schüler oder eine Schülerin
gegen diese Regelung, liegt eine Unterrichtsstörung vor, darauf ist mit
einer erzieherischen Maßnahme zu reagieren.
Regelungen bei Klausuren und anderen Leistungsüberprüfungen:
Handys sind unerlaubte Hilfsmittel.
Bei Abiturprüfungen sind sie vor Beginn der Prüfung abzugeben.
Quelle: Schulrecht,4, Jg., 6-8, 2000, S. 131 |