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Handy in der Schule

 

Vorüberlegungen
Ein generelles Handyverbot ist unverhältnismäßig und lässt sich nicht durchsetzen;
ein gesetzliches Handyverbot im niedersächsischen Schulgesetz gibt es nicht.

Allgemeine Regelungen:
Das mitgebrachte Handy muss während des Unterrichts und in den kurzen Pausen ausgeschaltet sein, verstößt ein Schüler oder eine Schülerin gegen diese Regelung, liegt eine Unterrichtsstörung vor, darauf ist mit einer erzieherischen Maßnahme zu reagieren.

 

Regelungen bei Klausuren und anderen Leistungsüberprüfungen:
Handys sind unerlaubte Hilfsmittel.


Bei Abiturprüfungen sind sie vor Beginn der Prüfung abzugeben.

 

Quelle: Schulrecht,4, Jg., 6-8, 2000, S. 131