Versicherungsschutz
bei Betriebspraktikum , Unterrichtsgängen und Mitnahme im eigenen PKW
Betriebspraktikum, Unterrichtsgang: Versichert wie jeder reguläre
Unterricht.
Mitnahme im eigenen PKW :
Reine Personenschäden, z. B. bei Invalidität, sind über die
Gemeindeunfallversicherung abgedeckt.
Versichert sind die Insassen immer.
Bei einem Unfall mit Verschulden tritt die Kfz-Haftpflicht auch für die
Insassen in Kraft.
Bei einem Unfall mit Verschulden ist der Fahrer immer ausgeschlossen.
Bei einem Unfall mit Verschulden trägt die Lehrkraft den Nachteil der
Prämienrückstufung.
Bei einem Unfall mit Verschulden können die Eltern der Schülerin/des
Schülers immer Strafanzeige stellen.
Bei einem unverschuldeten Unfall besitzen die Insassen keinen
berechtigten Anspruch gegenüber dem Fahrer.
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