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Versicherungsschutz

 

 

bei Betriebspraktikum , Unterrichtsgängen und Mitnahme im eigenen PKW


Betriebspraktikum, Unterrichtsgang: Versichert wie jeder reguläre Unterricht.
Mitnahme im eigenen PKW :
Reine Personenschäden, z. B. bei Invalidität, sind über die Gemeindeunfallversicherung abgedeckt.
Versichert sind die Insassen immer.
Bei einem Unfall mit Verschulden tritt die Kfz-Haftpflicht auch für die Insassen in Kraft.
Bei einem Unfall mit Verschulden ist der Fahrer immer ausgeschlossen.
Bei einem Unfall mit Verschulden trägt die Lehrkraft den Nachteil der Prämienrückstufung.
Bei einem Unfall mit Verschulden können die Eltern der Schülerin/des Schülers immer Strafanzeige stellen.
Bei einem unverschuldeten Unfall besitzen die Insassen keinen berechtigten Anspruch gegenüber dem Fahrer.