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Vorbereitung von Zeugniskonferenzen Kl. 5-11

 

 

Zeugnislisten
die Fachlehrer/innen tragen ihre Noten nach Terminvorgabe ein
mangelhafte Leistungen sind rot zu markieren
es gibt keine Teilnoten (z.B. 2- oder 3-4)
Schwächen werden markiert und als "Schwächen in...." vermerkt
Notensprünge werden mir Begründung vermerkt
die Klassenlehrer/innen kontrollieren die Listen auf Vollständigkeit
die Klassenlehrer/innen legen auf der Grundlage der Eintragungen der Kollegen
dies sog. Kopfnoten fest
der Schulleiter überprüft die Listen

Zeugnis- bzw. Versetzungskonferenzen
den Vorsitz führt die Klassenleiterin/der Klassenleiter
die/der Vorsitzende stellt die Anwesenheit fest, begrüßt, weist auf die
Verschwiegenheitspflicht hin
die/der Vorsitzende bespricht nur die problematischen Fälle und die festgelegte Note für das
Sozial- und Arbeitsverhalten
dokumentiert den Beschluss auf der Klassenkonferenz mit dem Hinweis auf die §§
bei Nichtversetzung mit RS-Empfehtung Kt. 7 (§§ 15 und 17 VO)
bei wiederholter Nichtversetzung Kl. 9 (§§ 2.2 VO)

Zeugnisprogramm KLV:
Noteneingabe zu den Halbjahreszeugnissen
Jeder Fachlehrer trägt seine Zensuren für seine Fächer und Klassen in die Computerlisten ein.
Die Zeugnislisten werden dann zur Weiterverwendung ausgedruckt.
Alle Schwächen (4-) werden in den Zeugnissen unter Bemerkungen eingetragen,
die Bemerkung "die Versetzung ist gefährdet" für das Halbjahres-Zeugnis ist ab
(1 x5/1x4-) einzutragen.
Zeugnisformulare: es gilt das jeweilige Datum der Zeugniskonferenz / Unterschrift,
bei Bewertungen kann der/die Schüler/in ein bemerkungsfreies Zeugnis
bekommen.

Klasse 11:
Im Zeugnis (Studienbuch) für das 2. Halb. müssen auch die Noten des 1. Halbjahres
eingetragen werden, wenn das betreffende Fach epochal unterrichtet wurde,
im Zeugnis (Studienbuch) für das 2. Halb. muss der Versetzungsvermerk eingetragen werden "(Nicht) Versetzt in die Kursstufe!"

 

Stand: 15.02.2001